Heimische Lokalradios müssen in einen „Arnsberg-Mux“

Die Medienkommission der Landesanstalt für Rundfunk (LfM NRW) hat in ihrer Sitzung am 15.03.2019 die regionale Einteilung NRWs in digitale Multiplexe für Privatradios festgelegt und beschlossen. Demzufolge ist der Kreis Unna und umzu dem Allotment Südwestfalen zugeordnet worden. Das Verbreitungsgebiet entspricht exakt der Fläche des Regierungsbezirks Arnsberg. Allerdings wurde die Möglichkeit eingeräumt, den westfälischen Landesteil mangels Bewerbern im Nachhinein zu einer „Groß-Region“ zusammenzufassen. Zudem steht jetzt fest: Neben den Regional-Multiplexen wird es definitiv auch eine separate landesweite private Bedeckung geben.

Stand: März 2019 Endgültige Beschlußfassung
Bedeckung (je 1 Block) Verbreitungsgebiet
NRW (landesweit)
Köln-Bonn-Aachen (Reg.-Bez. Köln ohne Kreis Heinsberg)
Düsseldorf-Wuppertal (südlicher Niederrhein mit Kreis Heinsberg und Bergischem Land)
Essen-Niederrhein (westliches Ruhrgebiet mit Kreisen Wesel und Kleve)
Münsterland (Reg.-Bez. Münster ohne Gelsenkirchen, Gladbeck und Bottrop)
Ostwestfalen-Lippe (Reg.-Bez. Detmold )
Dortmund-Südwestfalen (Reg.-Bez. Arnsberg )
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Noch ist nicht klar, ob sich die NRW-Lokalradios überhaupt an einer Ausstrahlung auf dem Digitalband DAB beteiligen. Falls ja, müssten sie sich diese Möglichkeit mit allen regional ansässigen und interessierten Anbietern teilen. Das bedeutet, daß Antenne Unna und die Lippewelle Hamm zumindest auch als Ortsender in Brilon, Siegen und Hattingen aufgeschaltet würden und die anteiligen Verbreitungskosten für ihre Programmplätze zu tragen hätten. Vielleicht sogar noch darüberhinaus.

Umgekehrt würde mit dem bisher im hiesigen Raum unbekannten Radio Siegen die x-te NRW-Lokalradiovariante auch im Kreis Unna übertragen. Wenn man dann noch bedenkt, daß die geografischen Entfernungen nach Willingen (in Hessen) oder nach Glandorf (in Niedersachsen) wesentlich näher liegen und deren auch bei uns auf UKW ortsüblichen öffentlich-rechtlichen Programme wahrscheinlich in keinster Weise auf DAB berücksichtigt werden, ist dies für den passionierten Radionutzer nicht mehr nachvollziehbar, wenngleich letzteres eigentlich in die Zuständigkeit des WDR fällt.

Die kommerziellen Radios (64% der Interessenten sind auch nicht aus NRW) können die Lücke der fehlenden ÖRAs nicht schließen. Die von der LfM bei der im Herbst angestrebten Bewerbung geforderten journalistischen Inhalte sind nur mit großem finanziellen Aufwand zu erstellen. Produzenten, die nicht dem Lokalradioverbund angeschlossen sind, müssen auf die kommunale Mitfinanzierung nach dem 2-Säulen-Modell verzichten. Es bleibt recht spannend, wer dem Anforderungsprofil am Ende überhaupt genügen kann.

Die digitale Verbreitung kann nur dann erfolgreich sein, wenn auf eine attraktive Programmvielfalt sowohl im privaten als auch im öffentlich-rechtlichen Bereich gesetzt wird. Mit der Mindestanforderung eines regionalen Abbildes des Status Quo auf dem UKW-Band, das der Hörer kennt und ihn tatsächlich in die neue akustische Welt mitnimmt. Dazu bedarf es geeigneter Rahmenbedingungen. Erst danach sollten wie auch immer geartete Ergänzungen, die der digitale Standard bietet, erfolgen. Der Sinn darf nicht darin liegen, daß eine Medienanstalt an den abgefragten Wünschen von Interessenten vorbeiplant oder eine Staatskanzlei dem WDR programmliche Neuausrichtungen verbietet. Es besteht nicht umsonst die Gefahr, daß sich der Rundfunkteilnehmer demnächst ausschließlich am ungeregelten Angebot im Web orientiert oder sich in die Arme eines der zahlreichen Abos eines branchenfremden Dienstleisters begibt. In NRW ist das Kind bereits seit einer ganzen Generation in den Brunnen gefallen. DAB ist und bleibt der letzte Versuch ihn für eine Terrestrik ohne Zusatzkosten zurückzugewinnen, wenn das dort angebotene Spektrum stimmt.

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