DAB NRW: Pilotprojekt wird zum Pilotbetrieb

„Der König ist tot - es lebe der König“, dieses alte französische Sprichwort steht sinnbildlich für die derzeitigen Vorgänge beim digitalen Radio in NRW. Der WDR hat seinen Frequenzblock 11D am 06.07.2020 inhaltlich umgestaltet. Er pflegte seine noch fehlenden WDR2-Lokalzeiten in das bisher bestehende Programmangebot zusätzlich mit ein. Alle Programme senden jetzt nur noch in einer anspruchslosen Privatradio-Qualität und weniger. Daß dies dauerhaft weder den Erwartungen des Publikums entspricht noch der größten ARD-Anstalt würdig ist, ist bekannt. An Lösungsmöglichkeiten wird fieberhaft gearbeitet. Daher läuft die Änderung unter der Bezeichnung „Pilotbetrieb“. Hier zeigen sich einmal mehr die Folgen der NRW-Medienpolitik der letzten Jahrzehnte.

40 Jahre lang wurde das Rundfunkwesen in der BRD von den öffentlich-rechtlichen Länderanstalten alleine geprägt. Dazu gehörte ebenso die Regionalisierung und die Einrichtung von Landesstudios. Andere Bundesländer orientieren sich bei der Einführung des Digitalradios an dieser gewachsenen Struktur. Das war auch ursprünglich in NRW der Fall, wie man an den Ergebnissen der Wellenkonferenz GE06 sieht. Im Norden gibt es beispielsweise für jede NDR-Region eine eigene Frequenz, der dortige Privatfunk hat sich den Gegebenheiten unterzuordnen. Den WDR zwang man stattdessen in das Korsett eines jahrelangen Pilotprojektes der Landesanstalt für Medien (LfM).

In NRW sind eben die Machtverhältnisse ganz andere. Hier genießt der private Lokalfunk seit seiner Einführung einen absoluten politischen Vorrang. Solange die Kommunen indirekt dessen Betrieb mitfinanzieren und die Veranstaltergemeinschaften wie kommunale Rundfunkausschüsse funktionieren, wird sich daran nichts ändern. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, wenn zudem noch die Verbreitungsgebiete den lokalen Wahlkreisen entsprechen. Zur Verdeutlichung des Unterschieds zum echten Privatfunk sollte man dieses Modell treffender und ehrlicher „Kommunalfunk“ nennen. Das teils phobische Verlangen nach Schutz der ideologischen Interessen überschattet, lähmt oder verhindert sämtliche Vorhaben aller übrigen Beteiligten.
Die Landesregierung bringt ihre Sicht der Dinge über die Staatskanzlei zum Ausdruck. Jeder Veränderungswunsch beim öffentlichen Rundfunk bedarf einer dortigen Mitteilung und unterliegt einer juristischen Prüfung. So erklärt sich, warum die angedachte Umwandlung von 1LIVE diGGi in ein Schlagerprogramm abgelehnt wurde. Zum Bittsteller degradiert, ist der WDR abhängig von „Gottes Gnaden“.

Weil anscheinend kein konstruktiver Dialog zwischen den beiden Rundfunksystemen mehr stattfindet, zog es die LfM vor, ihre eigenen Regionalplanungen durchzusetzen, um anschließend eine Beteiligung des WDR einzufordern. Verständlich, wenn der dankend ablehnt. Nun stehen sowohl die regionalisierte Privatfunkbedeckung mangels Wirtschaftlichkeit als auch ein weiterer dringend benötigter WDR-Mux auf der Kippe, falls die dargelegten Gründe nicht reichen.