Rundfunkförderverein Radio Unna e.V.

Der Rundfunkförderverein Radio Unna e.V. wurde am 16. März 1987 von 17 am Medium Rundfunk interessierten Bürgerinnen und Bürgern in der historischen Gaststätte „Kolpinghaus“ in Unna, Klosterstrasse 77, gegründet.

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und Ziele im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Zweck des Vereins ist die Förderung des lokalen Rundfunks durch eine medienpädagogische Arbeit, durch das Erstellen von Programmen, die die Allgemeinheit fördern und durch unentgeltliche Beratung steuerbegünstigter Einrichtungen für die Teilnahme.

(3) Im Rahmen seines Zwecks strebt der Verein insbesondere an, allen Schichten der Bevölkerung, Stadtteilinitiativen, den in seinem Verbreitungsgebiet lebenden Ausländern und anderen Personenvereinigungen und -gruppen, einen Zugang zum Rundfunk in Form der Selbstdarstellung zu ermöglichen und das Bewußtsein für die eigene Umwelt und Umgebung zu fördern.

(4) Der Verein organisiert Aus- und Weiterbildungs-, Unterbringungs- und sonstige Fördermaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene, um diese für die Arbeit und für den Umgang mit den elektronischen Medien zu qualifizieren und zur eigenen Programmgestaltung auf beispielsweise folgenden Gebieten zu befähigen:

- der lokalen Information und Kommunikation
- der lokalen Kunst und Kultur und des Heimatgedankens
- der Medienerziehung und -bildung
- des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes
- der Verbraucherberatung
- der Völkerverständigung im Verbreitungsgebiet
- der Jugend- und Altenhilfe
- der Beratung in Fragen der Gesundheitshilfe
- der Gleichberechtigung der Geschlechter.

(5) Der Zweck des Vereins kann auch durch Kooperationen und Zusammenarbeit mit anderen steuerbegünstigten Einrichtungen, mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie mit weiteren Trägern, die die Vereinsziele mittragen, unterstützt werden.

(6) Radio Unna e.V. ist selbstlos tätig.

Der Verein verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Aufgaben verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle finanziellen Aufwendugen werden durch Mitgliedsbeiträge und Spenden gedeckt.

Zur Aufgabe des Vereins gehört darüberhinaus eine kompetente und umfassende Informationstätigkeit die gesamte Themenbreite der audiovisuellen Medien betreffend. Für Radio Unna e.V. besteht der Begriff „Rundfunk“ aus Hörfunk und Fernsehen in einem dualen System aus öffentlich-rechtlichen und privaten Angeboten, ergänzt um nicht-kommerzielle Einrichtungen, auf allen genutzten Verbreitungswegen.