Großes Interesse an DAB bei Bedarfsabfrage 2018

47 Veranstalter von Hörfunk- und Audioprogrammen sowie Plattformbetreiber haben Interesse an DAB-Kapazitäten in NRW angemeldet. Das ist das Ergebnis der neuesten Bedarfsabfrage (Call for Interest) der Landesanstalt für Medien (LfM). Unter den Interessenten sind nationale Anbieter, lokal und regional ausgerichtete private Sender und bundesweit tätige Plattformbetreiber. Inoffiziell soll es sich u.a. um Radiounternehmen wie Antenne Bayern und Regiocast handeln. RTL Radio prüft noch eine Beteiligung. Einige der Interessenten planen mehr als ein Programm. Die Summe aller angemeldeten Programmplätze liegt auf NRW verteilt bei mehr als 150. Eine konkrete Auflistung wird es seitens der LfM auf den angeblichen Wunsch des Verbands Lokaler Rundfunk (VLR) und nach eigener Aussage nicht geben.

Die LfM kann die eingegangenen Interessensbekundungen nun auswerten, über den Aufbau der erforderlichen Verbreitungsstruktur entscheiden und im nächsten Schritt die Zuordnung von Übertragungskapazitäten bei der Staatskanzlei des Landes beantragen. Ob die Bundesnetzagentur (BNetzA) den angemeldeten Bedarf dann auch decken kann, hängt von den frequenzplanerischen Möglichkeiten ab, die der gültige internationale Wellenplan GE06 bietet. Sofern die BNetzA die an sie gestellten Anfragen erfüllt, werden entsprechende Übertragungskapazitäten zur Verfügung stehen und anschließend ausgeschrieben. Angedacht waren bis jetzt ein landesweites Ensemble mit 16 ausschließlich privaten Programmen und zudem 9 an die WDR-Regionalstudios angepaßte Einheiten.

Sollte ein großer Teil der Anmeldungen, abhängig von den Vorstellungen der LfM, in Zukunft (etwa Ende 2019/Anfang 2020) tatsächlich auf Sendung gehen dürfen, stünde den Hörern in NRW eine enorme terrestrische Programmvermehrung ins Haus. Bisher sind es auf UKW überall im Land gerade einmal 10 ortsbestimmte Angebote, über DAB+ derzeit 26.

So hoffnungsvoll der Ausblick auf eine mögliche Vielfalt sein mag, es gibt auch eine Schattenseite. Alle neuen Angebote sind Privatprogramme und zielen hauptsächlich auf die werbewirksame Hörerschaft der 14 bis 49-jährigen ab. Viele bedienen eine bestimmte Musiksparte, manche sprechen nur einen besonderen Personenkreis an. Somit stehen 150 sendewillige Kommerzprogramme ganzen 15 politisch erlaubten öffentlich-rechtlichen WDR- und DLF-Programmen gegenüber. Was für eine Diskrepanz und Unausgewogenheit!
Die Rheinländer und Westfalen haben sich bis heute ihre landsmannschaftlichen Eigenarten bewahrt. Den Kölnern stehen die rheinischen Südbezirke Koblenz und Trier immer noch näher. Genauso wie der westfälisch-lippische Landesteil zum niedersächsischen Kulturkreis gehört, der Kreis Siegen-Wittgenstein zum hessen-nassauischen. Dieser Umstand erklärt auch die Hörgewohnheiten in Bezug auf den SWR, den NDR und den HR in den Regionen. Hier wäre es doch sinnvoll und aus Regulationsgründen geboten, dem WDR zu ermöglichen, in den Regionalmuxen neben der eigenen WDR2-Lokalzeitversion wenigstens ein über UKW dort ortsüblich empfangbares Radioprogramm der jeweils benachbarten ARD-Anstalt über DAB mit zu verbreiten, z.B. SWR1 RP, NDR1 NDS oder hr1. Der WDR selbst darf laut dem aktuellen Rundfunkstaatsvertrag (RStV) nur 8 eigene Vollprogramme in seinem Versorgungsgebiet veranstalten.

Indes scheinen die NRW-Lokalradios uneins mit dem Thema DAB umzugehen. Mit Sicherheit werden alle ihr bisheriges monopolistisches Alleinstellungsmerkmal in ihrer Stadt oder ihrem Kreis verlieren. Die größte Hürde dürfte aber sein, daß jede Station in einen Multiplex mit anderen Stationen gezwungen wird. Der geplante Zuschnitt des Multiplex-Verbreitungsgebietes ist die gesamte Region. Warum soll ein Betreiber bspw. in Siegen die Kosten einer Ausstrahlung in ganz Südwestfalen übernehmen, wenn sich in Soest niemand mehr für die Siegener Kommunalpolitik interessiert? Eine dahingehende Förderung seitens der LfM soll es nicht geben.
Aufgrund dessen favorisieren die Lokalradios in Ostwestfalen im digitalen Bereich lieber ein funklochbehaftetes 5G-Mobilfunknetz. Der finanzielle Aufwand für einen Onlinebetrieb existiert bereits und die Zeche zahlt letztlich der Hörer mit seinem benötigten Datenvolumen.
An dieser Stelle kommt die Small-Scale-Alternative ins Spiel. Zwar läßt sich ein Ballungsraum einfacher versorgen als ein ländlicher Bereich und in NRW werden keine 45 DAB-Lokalfunkfrequenzen zur Verfügung stehen, doch der Versuch mit kleinteiligeren Gebietsvarianten nach einer Lösung zu suchen sollte nicht außer acht gelassen werden.

Update:
LfM-Direktor Tobias Schmid sprach im Rahmen einer Tagung des Journalistenverbands (DJV) in Dortmund von „überwiegend ernsthaftem Bedarf“ seitens der Anbieter. Im April 2019 solle noch eine Novellierung des Landesmediengesetzes (LMG) den Landtag passieren und im Mai im Gesetzblatt erscheinen. Ohne dies dürfe ein Lokalradio auch digital nicht über sein Sendegebiet hinaus terrestrisch verbreitet werden. Danach erfolge die Ausschreibung der feststehenden DAB+-Multiplexe, egal ob „mit oder ohne Beteiligung des Lokalfunks“, wie er bekräftigte.

Mit folgendem Zeitpan ist wohl zu rechnen:
Die internationale Koordinierung der Multiplex-Frequenzen bei der BNetzA dauert etwa 3-4 Monate, wenn nicht ein Bundesland oder Nachbarstaat weitere Einzüge fordert. Nach Übergabe an die Staatskanzlei gibt es eine 4-wöchige Einspruchsfrist für WDR und LfM, falls eine der Frequenzen oder der Zuschnitt der Versorgungsplanung missfallen sollte. Bis zum Inkrafttreten des novellierten LMG sollte spätestens auch die planerische Seite abgeschlossen sein, so daß im Juni die Ausschreibung erfolgen kann. Nach den Sommerferien entscheidet die LfM über die Programmplatzvergabe. Mit dem Jahreswechsel 2019/20 endet der bisherige DAB-Pilotprojektlauf und zu Neujahr kann NRW hoffentlich in eine regelbetriebene digitale Radiozukunft blicken.

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