Der NRW-Lokalfunk muß sich für DAB neu aufstellen

45 Lokalradios wetteifern seit mehr als 30 Jahren auf der Ultrakurzwelle erfolgreich um die Gunst der Radiohörer in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt des Landes NRW. Jedes ist nur zuständig für ein durch die Landesanstalt für Medien (LfM) festgelegtes Sendegebiet. Das Landesmediengesetz (LMG NRW) gibt die Bedingungen mit seinem Zwei-Säulen-Modell vor. Eine Konkurrenz untereinander ist untersagt. Die braucht es auch nicht, da den Hörer, der einschaltet, in erster Linie nur Meldungen aus seinem örtlichen Umfeld interessieren und die Programmaufmachung durch den überall gleichen Musikrahmen keinerlei Unterschied erkennen läßt. Frei nach dem Motto: Kennst Du eins, kennst Du alle.

Die Servicegesellschaften von Verlagshäusern zeichnen sich verantwortlich für Technik, Betrieb und Werbeakquise. Gerade diese Unternehmen, 6 an der Zahl, sorgen dafür, daß aufgrund ständigen Kostendrucks eine Art von Strukturwandel im sonst starren System stattfindet. So werden z.B. einzelne Programmstrecken gemeinsam von mehreren Lokalradios aus dem gleichen Hause ausgestrahlt. Eigenproduzierte oder zugekaufte Sendungen (wie deinFM, die Ostendorf-Mixe) ergänzen den gleichtönigen Rahmen. Der Wunsch der Verleger an die LfM und nächste Schritt wäre, mehrere Sendegebiete fusionieren zu dürfen. Doch der Pfad durch die Gremien der Aufsichtsbehörde ist langwierig und steinig.

Einfacher scheint es dagegen, den Weg über das neue terrestrische Digitalradio DAB zu gehen. Dort gilt nicht das Zwei-Säulen-Modell. So bedeutet der Start eines eigenen Verlagsradios, daß es wegen einer gesonderten Lizenz keine Verpflichtung zur Ausstrahlung des Bürgerfunks gibt und keine Veranstaltergemeinschaft die Programmaufsicht führt. Alle eigenbetriebenen Lokalradios steuern ihre Inhalte bei, mit Redaktionen lassen sich Zweitverwertungsverträge aushandeln, die Kombi-Werbung hat eine weitere Ausspielmöglichkeit und Sendungen des Digitalkanals werden, um Produktionskosten zu senken, auf UKW übernommen. Aufgeführtes befindet sich in der Diskussion. Für eine Entscheidung bleibt bis zur Ausschreibung von Belegplätzen (voraussichtlich 2023) nicht mehr viel Zeit.

Weil die Wirkungskreise der Servicegesellschaften einen jeweils zusammenhängenden Bereich NRWs einnehmen, benutzt die Branche diesbezüglich den Begriff „Verbundradio“. Im Gegensatz zum „Regionalradio“, das ein von staatlicher Seite fest zugewiesenes Gebiet (Allotment) versorgen muß. Der Unterschied wird bei der baldigen Einführung der neuen DAB-Regionalstruktur in NRW noch von Bedeutung sein (Stichwort: Overspill), denn die Flächeneinteilung der LfM-Muxe ist nicht deckungsgleich mit den Tätigkeitsräumen der Verlage (siehe Grafik).

220704_servges

Das LMG hat jedem Lokalradio im rein analogen Zeitalter eine Alleinstellung zugewiesen. Quasi als akustische Tageszeitung für den lokalen Bereich mit Monopol. Das macht aber nur Sinn, solange jedes Lokalradio auch eine einzelne Übertragungsfrequenz für sich alleine wie auf UKW besitzt. Im Digitalradio werden auf einem Frequenzblock bis zu 16 Programme übertragen. 45 digitale Einzelblöcke kann und wird es in NRW nicht geben. Von der LfM wurden stattdessen 6 Regionalmuxe festgelegt, auf denen sich alle Lokalradios verteilen mögen. Ohne Förderung für die meisten ein nicht zu stemmender Kostenfaktor.

Die Ausdehnung der neuen Regionalmuxe ist in etwa identisch mit denen der Regierungsbezirke im Land. Auf einer Landkarte gleicht deren grafische Einteilung einer geschnittenen Torte. Ein kleines Stück der Kirsche (des Ruhrgebiets) in der Mitte und ein immer breiter werdender Sektor zum Rand (der Landesgrenze). Damit sollen insbesondere die einwohnerschwächeren Kreise gleichwertig mit Programmen versorgt werden, auf dem Rücken vieler nichtörtlicher Veranstalter von exakt gleichem Typ wie zugegen.