Die Geschichte unserer Region - Teil 6

Die Grafen von der Mark

Die Geburtsstunde der Grafschaft Mark geht zurück auf das Jahr 1160. Damals spaltet sich der neue Graf von Altena, Eberhard I., mit dem Erbe aller westfälischen Besitzungen des Hauses Berg von der väterlichen Grafschaft ab und gründet das neue Adelsgeschlecht Berg-Altena.

1180 ändert sich die politische Lage im Norden des Deutschen Reiches drastisch. Kaiser Friedrich Barbarossa verhängt die Acht gegen Sachsenherzog Heinrich den Löwen wegen Ungehorsams und löst das Stammesherzogtum Sachsen auf, zu dem auch das Herrschaftsgebiet Eberhards gehört. Der Erzbischof von Köln, der im Besitz der meisten Gebiete westlich der Weser ist, wird in den Hochadelsstand erhoben und erhält die reichsunmittelbare Oberhoheit über ganz Westfalen. Ein Zustand, der die weltlichen Territorialinseln in arge Bedrängnis bringt und von nun an zu manchem Scharmützel führt.

Hinsichtlich seiner eigenen Nachfolge hat Eberhard I. eine Doppelregentschaft seiner beiden Söhne Friedrich und Arnold vorgesehen. Das Verhältnis zwischen den Brüdern ist allerdings weniger spannungsfrei als gedacht. Es kommt letztendlich zu einer Splittung des Nachlasses in einer bis dato für Westfalen beispiellosen Art, der "Altenaischen Gementeilung". Beide erhalten danach genau geregelte Rechte an jedem einzelnen Besitztum. Die Folge dieser Vereinbarung ist ein herrschaftlicher Flickenteppich.
Graf Friedrich von Altena erhält u.a. die Erbrechte an einem Schulzenhof in der Nähe der Lippe, dem Oberhof Mark. Er erweitert im Jahr 1198 die auf einem Hügel gelegene und mit einer Gräfte umgebene Anlage zur Geburt seines Sohnes zu einer befestigten Burg. Sie dient als Zeichen des auch in diesem Gebiet konkurrierenden Herrschaftsanspruchs für seinen Bruder. Sohn Adolf erbt bereits im Kindesalter das Eigentum des Vaters. Wunschgemäß verlegt Adolf später seinen Hauptsitz dorthin. Er und seine Nachkommen bezeichnen sich fortan als die "Grafen von der (Burg) Mark".
Graf Arnold von Altena, Erbe in der Grafschaft Hövel, läßt an der Lippe unweit der alten Burg mit Nienbrügge ein neues Domizil errichten. Zudem erbaut er an der Ruhr südlich von Bochum die Isenburg.

Arnolds Sohn Friedrich von Isenberg geht als Beteiligter an der Ermordung des Erzbischofs von Köln, der gleichzeitig auch das Amt des Reichskanzlers bekleidet, in die Geschichte ein und wird 1226 hingerichtet. Mit dem Einzug sämtlichen Besitzes durch einen strafrechtlichen Reichstagbeschluß werden dem Familienzweig von der Isenburg alle Ansprüche aus der Altenaischen Teilung aberkannt. Die baulichen Anwesen Nienbrügge und die Isenburg werden öffentlich geschleift.
Die Grafschaften Hövel und Isenburg werden aufgrund des Reichsttagsbeschlusses unter den benachbarten Herrschaften aufgeteilt. Die nördlich der Lippe gelegenen Gebiete werden der Regentschaft des Fürstbischofs von Münster einverleibt. Adolf von der Mark bekommt allen restlichen Besitztum zugesprochen. Noch im Jahr 1226 gründet er nach der angeordneten Verwüstung Nienbrügges östlich davon eine neue Siedlung namens Hamm.

Die schrecklichen Ereignisse um das Haus Isenberg geben als Sühne den Anlaß zur Gründung eines Klosters Fröndenberg durch den neuen Kölner Erzbischof und dem damit verbundenen Bau einer Stiftskirche im Jahr 1230. Graf Otto von der Mark, einer der Söhne Adolfs, gilt als deren Stifter. Die Klosterkirche wird zur neuen Grablegungsstätte (bisher in Cappenberg) der Märkischen Grafen bestimmt. Otto findet hier 1262 seine letzte Ruhestätte. Ein besonderes Hochgrab erhalten Graf Eberhard II. (1277-1308) und seine Gemahlin in lebensgroßer Darstellung. Dieser Graf wird als großer Sieger der Schlacht bei Worringen im Jahr 1288 gegen den Kölner Erzbischof bekannt, was der Grafschaft Mark vielseitige Rechte einbringt, u.a. zur eigenen Verleihung von Stadtrechten. Damit ändert sich die Oberhoheit des Klerus insofern, daß die Grafschaft die Souveränität erlangt, über ihre Eigeninteressen nach innen hin selbst zu entscheiden.
Folgende Grafen werden außerdem in Fröndenberg beigesetzt: Engelbert II. (1308-1328), Adolf II. (1328-1347) und Engelbert III. (1347-1391).
Graf Engelbert III. macht auf andere Weise von sich reden. Schon mit 14 Jahren an die Macht gekommen, wird er zu einem edlen, freigiebigen Ritter. Er hält z. B. eine große Tafelrunde mit 600 geladenen Rittern frei und vor dem Hammer Ostentor wird ein mächtiges Lanzenturnier auf seine Kosten ausgetragen. Finanziert wird dieser Lebenswandel von den märkischen Städten und reichen Bürgern, denen er dafür Güter oder Rechte daran verkauft. Sein Domizil ist die Burg Blankenstein bei Hattingen. Besonders im nordwestlichen Teil der Grafschaft hat sein Wirken auch als Gönner Spuren hinterlassen. Selbst als er stirbt gestaltet sich die Überführung zu einem letzten ritterlichen Spektakel: 500 Bewaffnete müssen sich von der Stadt Menden aus den Weg zur Fröndenberger Stiftskirche freikämpfen.

Im Jahre 1368 erwirbt Graf Adolf III. von der Mark die niederrheinische Grafschaft Kleve, das Herrschaftsgebiet der Familie seiner Mutter. Aufgrund der dazugeerbten Führung des Hauses Mark werden beide Grafschaften ab 1391 von ihm gleichzeitig in Personalunion regiert und vereinigt. Die kleve-märkischen Grafen residieren von nun an auf der Schwanenburg am Niederrhein. 1417 erhebt Kaiser Sigismund Kleve-Mark zum Herzogtum.
Durch eine geschickte Heiratspolitik erfolgt 1521 der Zusammenschluß der beiden großen Herzogtümer des (Niederrheinisch-)Westfälischen Reichskreises, Kleve-Mark und Jülich-Berg. Herzog Johann III. beerbt 1511 seinen Schwiegervater Wilhelm von Jülich-Berg und nun auch seinen Vater Johann II. von Kleve-Mark. Die sogenannten "Vereinigten Herzogtümer" bilden ein Großterritorium mit gemeinsamer Residenz in Düsseldorf.

Nachdem Herzog Johann Wilhelm IV. 1609 krank und ohne Erben stirbt, erlischt das Herrschergeschlecht mit märkischen Wurzeln im Mannesstamm. Die weitreichenden familiären Verbindungen zu mehreren Fürstenhäusern lösen den "jülich-klevischen" Erbfolgestreit aus. Der Vertrag von Xanten 1614 kann vorerst noch einen großen europäischen Krieg verhindern, da die Gebiete wegen ihrer unterschiedlichen konfessionellen Zugehörigkeit bereits die europäischen Großmächte auf den Plan gerufen haben. Die vereinten Herzogtümer werden territorial wieder getrennt. Kleve und Mark kommen, da protestantisch, provisorisch unter brandenburgische Verwaltung.
Die Wirren des 30-jährigen Krieges (1618-1648) verhindern weitere Verhandlungen. Auf dem Reichstag von 1653/54 wird über eine endgültige Regelung gesprochen, jedoch ohne greifbares Ergebnis. Erst Ende 1665 kommen alle Parteien wieder an einen Tisch. Eigentlich nur, um den "Status Quo" rechtlich abzusichern. Bei der Konfessionsfrage geht man den Weg, für jede Gemeinde das ausgeübte Bekenntnis einzeln festzulegen. Der Erbvergleich wird 1666 im klevischen Duisburg ratifiziert. Die räumlich auseinander liegenden Territorien von Kleve und Mark werden damit zu Westprovinzen des inzwischen in Personalunion aus dem Berliner Stadtschloß regierten Kurfürstentums Brandenburg-Preußen.

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